Energieausweis, wofür ? |
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Am 1.Mai 2014 ist die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Ab 1.Mai 2015
gilt sie |
verbindlich. Das heißt, die
Vorlage eines Energieausweises ist zum Beispiel bei Immobilienverkäufen
gesetzlich |
vorgeschrieben unter Androhung von Bußgeldstrafen. |
Man unterscheidet dabei in Verbrauchsausweise und Bedarfausweise.
Ersterer basiert auf die erfolgten |
Energieverbräuche. Beim Zweiten wird der Energiebedarf anhand des
baulichen Zustandes (Außenwandstärken, |
Fenster, Dach, Wärmedämmung etc.) der Immobilie ermittelt. |
Dadurch ist der Bedarfsausweis wesentlich aufwändiger und
demzufolge auch kostenintensiver. |
Für den Verkäufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses genügt in
der Regel der Verbrauchsausweis. Anhand der |
letzten drei Jahresverbräuche und einiger weiterer Daten zum Haus
kann hier relativ günstig ein Energieverbrauchs- |
ausweis erstellt werden. |
Ein Energieausweis muss folgende wichtige Angaben enthalten: |
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis |
- die Höhe der verbrauchten Energie bzw. des Energiebedarfes
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- der wesentliche Energieträger (z.B. Erdgas, Oel, Strom) |
- das Baujahr des Hauses |
- die Energieeffiziensklasse (bei neueren Ausweisen) |
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Ich unterstütze Sie gerne bei der Beschaffung dieses
Energieausweises. |
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(orientierende und nicht erschöpfende Darstellung) |
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